Widerrufsbelehrung
Rücktrittsrecht des Kunden
Der Kunde, welcher Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, hat die Möglichkeit, in einen Zeitraum von vierzehn (14) Werktagen von seinem Kaufvertrag zurücktreten. Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Das Rücktrittsrecht beginnt ab dem Tag zu laufen, an dem der Kunde oder ein von ihm bestimmter Dritter, welcher nicht der Zustelldienst ist, die Waren in Besitz nimmt.
Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind der Kauf von Zierpflanzen, da hier kein Rücktrittsrecht gemäß § 18 FAGG bei schnell verderblichen Waren oder solchen, deren Verfallsdatum schnell überschritten wird, besteht.
Im Falle eines wirksamen Vertragsrücktritts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Sache ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand an den Verkäufer zurückgewähren, muss der Kunde dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu EUR 40,00 beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.
Reklamationen
Die Reklamationsfrist für lebende Pflanzen beträgt 48 Stunden.
Nichtabholung vom Paketshop durch den Kunden führt zum Verfall des Widerrufsrechts.
Für eine Reklamation werden Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) sowie Bilder der beschädigten Ware benötigt. Im Falle des Versands von lebenden Pflanzen gilt der Zeitpunkt des Aussendens als Beginn des Fristenlaufs.